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Mäusebefall in Ihrer Mietwohnung in Hamburg: Sieben Dinge, die Sie jetzt wissen sollten

Manche Menschen ekeln sich vor Mäusen, andere finden die kleinen Nager sogar niedlich. Wichtig zu wissen: Mäuse sind Schädlinge. Von den Tieren geht eine Gesundheitsgefahr aus. Verschieden Krankheitserreger können über den Kot weitergegeben werden. Bereits das Einatmen des erregerhaltigen Staubs kann schädigen. Die Tiere können auch Asthma und Allergien auslösen oder verstärken. Das Umweltbundesamt erwähnt speziell die Rolle der Hausmaus bei der Übertragung von Toxoplasma gondii, dem Erreger der Toxoplasmose.

Das Krabbeln, Scharren und Kratzen in den Zwischenwänden und im Dachgebälk stört zudem die Nachtruhe. Mäuse-Urin ist eine sehr unangenehme Geruchsbelästigung. An Kabeln oder elektrischen Geräten können die Tiere durch Nagen erhebliche Schäden verursachen. Mäuse gehören auch zu sogenannten Vorratsschädlingen, die Lebensmittel durch Fressen oder durch Verunreinigungen unbrauchbar machen.

Sobald die Tiere im und um das Haus herum gesichtet werden, sollten sie daher fachgerecht bekämpft werden. Neben der Wanderratte ist die Hausmaus die Nagetierart, die in Deutschland am häufigsten in unmittelbarer Umgebung des Menschen lebt.

Bei Schädlingsbefall schnell reagieren!

In Hamburg sind wir die Kammerjäger Ihres Vertrauens und schaffen bei akutem Befall durch Schädlinge fachgerecht und zuverlässig Abhilfe. Wichtig ist, dass Sie möglichst schnell reagieren und uns informieren, wenn Sie bei sich einen Befall feststellen oder vermuten. Denn viele Schädlinge vermehren sich rasant. Wartet man in einem solchen Fall zu lange mit der Einleitung von Gegenmaßnahmen, müssen diese umso intensiver ausfallen. Je stärker der Befall, desto umfangreicher müssen die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schädlingen ausfallen. Außerdem gehen von vielen Schädlingen Gefahren sowohl für die Gesundheit von Menschen und Tieren als auch für die Bausubstanz aus. Diese Gefahren gilt es schnellstmöglich zu unterbinden. Je früher Sie uns also informieren, desto eher können unsere Kammerjäger in Hamburg entsprechende Schritte einleiten, um Ihr Schädlingsproblem schnell und nachhaltig zu lösen.

Dokumentieren Sie den Mäusebefall

Ob im Keller, auf dem Hof, auf dem Dachboden, im Hausflur oder in der Wohnung – notieren Sie, wo und wann Sie Mäuse oder Hinweise auf einen Befall gesichtet haben, Nagespuren, Mäusenester, Laufwege.

Wenn möglich, machen Sie Aufnahmen der Exkremente, typisch sind 3 bis 8 Millimeter große Kotpillen. Der Fachmann kann erkennen, ob es sich tatsächlich um Mäuse handelt. In Frage kommen auch Marder oder Ratten, die sich eingenistet haben könnten. Informieren Sie Nachbarn, die ebenfalls die Augen offenhalten können.

Informieren Sie die Hausverwaltung über die Schädlinge

Schädlingsbekämpfung ist allein Sache des Vermieters. Er ist verpflichtet umgehend tätig zu werden und für die Kosten aufzukommen. Je genauer Sie Auskunft geben, desto besser und schneller kann er aktiv werden.

Fordern Sie die sofortige Bekämpfung der Mäuse

Achten Sie darauf, dass Sie nachweisen können, wann dem Vermieter oder der Hausverwaltung die Mängelanzeige mit angemessener Frist zur Beseitigung zugestellt worden ist. Das Amtsgericht Bremen urteilte: Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, so kann der Mieter in Eigeninitiative einen Fachbetrieb beauftragen und die Aufwendungen hierfür vom Vermieter zurückfordern. Lassen Sie sich in dem Fall hierzu von Mieterverbänden oder der Verbraucherzentrale beraten.

Besser keine Schädlingsbekämpfung in Eigeninitiative

Hausmittel wie Pfefferminze oder Mottenkugeln wirken nicht, Käsefallen sind ebenfalls keine hilfreiche Maßnahme. Zudem ist die Aufgabe des Vermieters, sich um die fachkundige Schädlingsbekämpfung zu sorgen. Zögern Sie nicht, ihn frühzeitig darauf hinzuweisen. Abwarten bringt nicht. Im Gegenteil: Mäuse vermehren sich schnell. Ein kleiner Mäusebefall kann in kurzer Zeit zur Mäuseplage werden.

Entziehen Sie den Mäusen die Nahrungsgrundlage

Sie können als Mieter – auch zur Prävention – jedoch darauf achten, dass die Mäuse keine Essensreste und tierische Abfälle in Haus und Garten finden, etwa indem Sie Müllsäcke fest verschließen und den Kompost mit einem engmaschigen Draht sichern.

Die nahrhaften Körner in Vogelhäuschen sind leider auch für Mäuse eine hervorragende Futterquelle. Wenn Sie Vögel füttern möchten, nutzen Sie besser schwer erreichbare Futterbälle.

Besonders in Herbst und Winter sollten alle Türen und Fenster zum Garten oder Hof geschlossen sein. Löcher und Zwischenräume können mit Eisenwolle verstopft werden. Mäuse können sich schon durch bleistiftdicke Löcher zwängen.

Halten Sie sich fern von Mäusekot

Die Mäusebekämpfung und die Reinigung der befallenden Räume sollten von Profis durchgeführt werden. Wenn Sie der Kot zu sehr beeinträchtigt und Sie nicht warten möchten, bis der Kammerjäger kommt, tragen Sie beim Entfernen eine Schutzmaske. Anschließend reinigen Sie die Hände gründlich und lüften den Raum.

Wenn nichts passiert: Miete mindern wegen des Mausbefalls

Mäuse im Haus beeinträchtigen den Nutz- und Wohnwert einer Immobilie. Sie haben als Mieter oder Mieterin ein Anrecht auf „mausfreies“ Wohnen. Deshalb können Sie nach einer angemessenen Frist die Miete mindern. Wie viel, hängt unter anderem vom Ausmaß des Befalls ab. Vereinzeltes und seltenes Auftreten einer Hausmaus gilt noch als akzeptabel und nicht als Mangel. Sie können auch die Miete mindern, wenn der Vermieter bereits mehrfach einen Schädlingsbekämpfer beauftragt hat. Der Vermieter muss immer wieder tätig werden, wenn ein Mäusebefall auftritt.

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Blatta GmbH

040-22858847
21079HamburgFreie und Hansestadt Hamburg, HamburgDeutschland

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